Bürokratieabbau: Details zu Vorschlag der Verbändeabfrage
Berlin: (hib/LBR) Die Umsetzung des Vorschlags 51102 aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau konnte nicht vorgesehen werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/5286) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4864) hervor.
Die Bundesregierung führt darin aus, dass sie sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür einsetze, dass das Beihilferecht kontinuierlich modernisiert und an die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werde. Erreicht werden solle eine „substantielle Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren, schreibt die Bundesregierung. Die Schwellenwerte in der De-minimis-Verordnung sowie der DAWI-De-minimis-Verordnung seien zwischenzeitlich auf 300.000 Euro (von 200.000 Euro) beziehungsweise 750.000 Euro (von 500.000 Euro) in einem Zeitraum von drei Jahren erhöht worden, womit dem Vorschlag 51102 zumindest teilweise entsprochen wurde, teilt die Regierung in der Antwort weiter mit.