Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat
Berlin: (hib/CHE) Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzenwurfes der Bundesregierung (21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats. Dadurch soll der Zugang zum Anwaltsnotarberuf für jüngere Generationen von Bewerbern erleichtert und besser an deren Bedürfnisse angepasst werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließlich Pflege. Zudem sieht der Entwurf eine Verlängerung der Amtszeit auch über das 70. Lebensjahr hinaus vor.
Um einen leichteren Berufszugang zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern, ist unter anderem geplant, die Zulassung zur notariellen Fachprüfung zu erleichtern, indem die dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Rechtsanwälte entfällt. Künftig soll die notarielle Fachprüfung daher direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden können. Es soll auch möglich werden, die notarielle Fachprüfung ein zweites Mal zu wiederholen, um den Druck auf die Bewerber zu verringern. Die örtliche Wartezeit soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden, um den Einstieg in den Anwaltsnotarberuf zu beschleunigen. Die Zeiten von Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit sollen künftig innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Dies soll insbesondere Frauen ermutigen, den Notarberuf zu ergreifen. Bezüglich der Fortbildungspflicht nach dem Ablegen der notariellen Fachprüfung soll es künftig ausreichen, wenn alle Fortbildungsstunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet wurden. Es soll nicht mehr nötig sein, sie zwingend in dem Kalenderjahr, in dem sie angefallen sind, abgeleistet zu haben.