Regierung informiert über Bürokratieentlastung
Berlin: (hib/CHE) Die Bürokratieentlastung im Arbeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ist Thema einer Antwort (21/5284) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4867) der AfD-Fraktion.
In der Antwort führt die Regierung aus: „Der Vorschlag 74110 der Stiftung Familienunternehmen und Politik adressiert Erleichterungen bei den durch die Europäische Kommission zu erlassenden Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards - ESRS). Die ESRS werden als delegierte Rechtsakte erlassen, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten und werden daher nicht in nationales Recht umgesetzt.“ Die Europäische Kommission habe zu dem Entwurf die Mitgliedstaaten sowie EU-Institutionen beteiligt. Im Vergleich zu den Vorentwürfen habe die Kommission die ESRS anschließend mit Erleichterungen und Übergangsregelungen für berichtspflichtige Unternehmen versehen und diesen Entwurf im Juni 2023 öffentlich konsultiert. „So müssen zum Beispiel bestimmte Vorgaben (insbesondere betreffend die Wertschöpfungskette) von Unternehmen, die weniger als 750 Mitarbeiter haben, erst mit ein oder zwei Jahren Verzögerung angewendet werden“, schreibt die Bundesregierung.