20.04.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antwort — hib 316/2026

Regierung: Keine Gefahr für Verdrängung politischer Werbung

Berlin: (hib/LBR) Der Gesetzentwurf des Politische-Werbung-Transparenz-Gesetzes (PWTG) regelt lediglich einen Teil der Durchführung der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung. Als reines Durchführungsgesetz enthalte der PWTG-Entwurf keine eigenen regulatorischen Pflichten, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5241) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5038). Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem nach dem dem Entwurf zugrunde liegenden Verständnis von Meinungs-und Pressefreiheit im digitalen Raum erkundigt.

Der Entwurf benenne die zuständigen Behörden, bestimme, welche Aufgaben aus der Verordnung sie übernehmen und enthalte notwendige Durchsetzungsbefugnisse und Bußgeldvorschriften, schreibt die Bundesregierung weiter. Er enthalte keine Definition politischer Werbung. Es handele sich um ein reines Durchführungsgesetz zur unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung. Auch enthalte der Regierungsentwurf keine Regelungen zur Übertragung hoheitlicher Befugnisse an nicht-staatliche Akteure, teilt die Bundesregierung in der Antwort weiter mit.

Die Bundesregierung sehe keine Gefahr, dass politische Werbung und öffentliche Meinungsäußerung „faktisch verdrängt“ würden, insbesondere nicht durch den Regierungsentwurf. Auch die Gefahr einer selektiven oder politisch einseitigen Anwendung der Regelungen sehe die Bundesregierung nicht. Dazu trage unter anderem bei, dass die im Entwurf benannten zuständigen Durchsetzungsbehörden, die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, weisungsunabhängig seien, heißt es in der Antwort weiter.

Hinsichtlich redaktioneller Entscheidungsprozesse, Finanzierungsmodelle und Reichweitenstrategien von Medienunternehmen schreibt die Bundesregierung, dass Mediendiensteanbieter wie journalistische Redaktionen und Verlage „regelmäßig keine Diensteanbieter im Sinne des PWTG-Entwurfes“ seien und daher nicht von diesem berührt würden.

Als Herausforderungen für die Meinungsfreiheit führt die Bundesregierung die Beeinflussung abgebildeter Meinungen durch Algorithmen von Plattformen privater Unternehmen sowie die Beeinflussung des politischen Klimas über diese Plattformen durch staatliche und staatlich gesponserte Akteure aus Drittstaaten auf.