20.04.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 316/2026

Vorschlag der Bundesnotarkammer nicht aufgegriffen

Berlin: (hib/NKI) Die von der Bundesnotarkammer geforderte Beschleunigung von Start-ups-Gründungen und -Förderungen (Vorschlag 98103) im Zuge der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung wurde nicht aufgegriffen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5291) auf eine Kleine Anfrage (21/5077) der AfD-Fraktion.

Der Vorschlag der Bundesnotarkammer sah die Beschleunigung von Gründungen, die Förderung von Start-ups und die Entlastung von Verwaltungen durch effiziente und einheitliche Datensätze vor. Dem Notar sollten somit eine Reihe von Anzeigepflichten übertragen werden, die dem Gewerbeanmelder beziehungsweise dem Gründer sonst verpflichtend zugestanden hätten.

Der Vorschlag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es nicht ersichtlich sei, welche Entlastungswirkung für Unternehmen mit der vorgeschlagenen Regelung verbunden sein könnte, schreibt die Bundesregierung. Die komplette Begründung sei 2023 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht worden und sei im Internet unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile auf Seite 37 einsehbar.