Zukunft des klimaschädlichen Gases Sulfurylfluorid
Berlin: (hib/MIS) Der Wirkstoff Sulfurylfluorid ist auf EU-Ebene noch bis Ende Januar des Jahres 2027 genehmigt, die Entscheidung über eine mögliche Wiedergenehmigung auf EU-Ebene ist aktuell noch offen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5314(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5042(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Da weder Dokumente bezüglich einer technischen Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung noch zur Erneuerung der Genehmigung vorlägen, gebe es noch keine Positionierung der Bundesregierung.
Gefragt, ab welchem Jahr die Bundesregierung angesichts der nationalen Klimaschutzziele plane, Emissionen des klimaschädlichen Wirkstoffs Sulfurylfluorid zu begrenzen oder ganz zu vermeiden, antwortet diese: „Maßnahmen zur Begrenzung von Emissionen klimaschädlicher Gase richten sich nach den allgemeinen Klimazielen, welche die Treibhausgasneutralität bis 2045 vorsehen. Konkrete Maßnahmen bezüglich des Wirkstoffs Sulfurylfluorid wurden von der Bundesregierung nicht beschlossen.“