20.04.2026 Petitionen — Ausschuss — hib 317/2026

Spezialisierung in der Kinderkrankenpflegeausbildung

Berlin: (hib/HAU) Über die in einer Petition erhobene Forderung nach Beibehalt der Möglichkeit einer Spezialisierung und somit des gesonderten Abschlusses in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung wurde bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag diskutiert. Nur wenn die Spezialisierung weiterhin möglich ist, könne in der Kinder- und Jugendpflege eine hochwertige Versorgung sichergestellt werden, sagten die Petentinnen Julia Venzke und Ricarda Tamme vor den Abgeordneten. Sie seinen keine Gegner der generalistischen Pflegeausbildung, betonten sie. „Generalistik darf aber nicht bedeuten, dass pädiatrische Kompetenz nur noch als nachgelagerte Zusatzqualifikation verfügbar ist“, machte Venzke deutlich.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), entgegnete, man habe im Ministerium das Anliegen der Petentinnen im Blick. Er erinnerte daran, dass die 2020 im Pflegeberufegesetz gefundene Regelung der generalistischen Pflegeausbildung mit der Möglichkeit einer Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr ein Kompromiss gewesen sei. Seiner Auffassung nach ist die Akzeptanz der generalistischen Ausbildung grundsätzlich sehr hoch. Zu der in Rede stehenden Problematik der pädiatrischen Spezialisierung wolle man demnächst eine öffentliche Anhörung mit allen relevanten Gruppen stattfinden lassen, kündigte Sorge an.

Die generalistische Ausbildung verfolge unter anderem das Ziel, Pflegeberufe attraktiver zu machen und befähige, „zumindest formal“, zur Pflege aller Altersstufen, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 185291), die knapp 61.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Während nun alle, die die generalistische Ausbildung absolvieren, mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege leisten müssten, liege die Pflichtanforderung an die pädiatrische Versorgung bei lediglich 60 bis 120 Stunden, wird darin kritisiert.

Diese 120 Stunden müssten noch nicht einmal im Krankenhaus, also in einem „medizinischen Setting“, absolviert werden, kritisierte Venzke in der Sitzung. Theoretisch könne es auch ein heilpädagogischer Kindergarten sein. Auszubildende hätten in der Regel „keine kranken Kinder gesehen“ und würden daher „ins kalte Wasser geschmissen“. Die Abteilungen der Kinder- und Jugendpflege in den Krankenhäusern hätten dadurch unglaublich viel Aufwand, diese eigentlich vollständig ausgebildeten Personen „aufzufangen und zu qualifizieren“.

Negative Folgen habe die aktuelle Entwicklung auch für die Nachfrage nach einer Ausbildung in der Kinder- und Jugendkrankenpflege. Sie habe oft bei Gesprächen mit potenziellen Bewerbern, die explizit Kinder und Jugendliche pflegen wollen, die Auffassung gehört, „bekomme ich in der Ausbildung keine Kinder- und Jugendlichen-Expertise, suche ich mir etwas anderes“, sagte Venzke. Diese Entwicklung sei besorgniserregend, weil schon jetzt in der stationären Versorgung 6.500 Stellen nicht besetzt seien.

Ein Großteil der Interessenten wolle sich für die Pflege des Kindes bewerben, sagte Ricarda Tamme, „nicht für die Pflege an sich“. Tamme, die selbst Kinder- und Jugendkrankenpflegerin ist, sagte weiter: „Wenn Sie mich fragen, ob ich die generalistische Pflegeausbildung abgeschlossen hätte, wäre die Antwort: Nein.“

Gesundheits-Staatssekretär Sorge machte während der Sitzung deutlich, dass das BMG das Wahlrecht nicht in Frage stelle. Bei der angekündigten Anhörung müsse aber darüber geredet werden, wieso nur 0,8 Prozent der Auszubildenden die Möglichkeit einer Spezialisierung in Anspruch nehmen würden. Sollte das an fehlenden Ausbildungsangeboten liegen, müsse auch das Gespräch mit den Ländern gesucht werden.

Die Petenten hatten mit Blick auf die 0,8 Prozent von einem „verzerrten Bild“ gesprochen. Viele Pflegeschulen würden den spezialisierten Abschluss in der Kinder- und Jugendkrankenpflege „nicht gleichwertig anbieten“. Wenn sie für diesen Abschluss die Ausbildung in einer hunderte Kilometer entfernten Schule anbieten, sei das „keine Wahl, sondern eine Zumutung“, sagte Venzke. Schulen, die ein wirkliches Wahlrecht ermöglichen, würden ganz andere Zahlen vorlegen.

Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2025/_08/_18/Petition_185291.$$$.a.u.html