Bundesregierung: Keine Interessenskonflikte bei MIT-Vorsitz
Berlin: (hib/NKI) Es besteht keine Pflicht für die Beschäftigten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), frühere Tätigkeiten - beispielsweise bei der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) - anzuzeigen. Das geht aus der Antwort (21/5302) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4677) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Zudem erwähnt die Bundesregierung die Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 7/413 (21/1164) des Abgeordneten Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) vom 4. August 2025. Damals sei festgestellt worden, dass es sich bei der MIT um eine politische Vereinigung beziehungsweise Arbeitsgemeinschaft der Parteien CDU und CSU handele. Eine Vorzugsbehandlung werde den mit der MIT verbundenen Unternehmen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nicht zuteil.
Der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMWE, Gitta Connemann (CDU), stehe es frei, das politische Amt der Bundesvorsitzenden der MIT auch weiterhin auszuüben. Eine Inkompatibilität der Mitgliedschaft oder Tätigkeit im Sinne des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre liege nicht vor. Interessenkonflikte oder ein entsprechender Anschein würden bei der Amtsausübung vermieden.