Neue Regeln für Gas- und Wasserstoffleitungen
Berlin: (hib/NKI) Das Gasleitungsnetz in Deutschland soll umgebaut und die Infrastruktur für Wasserstoff neu geregelt werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“ (21/5440) vor. Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer Vorschriften wird das EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket (Richtlinie (EU) 2024/1788, Verordnung (EU) 2024/1789) in nationales Recht umgesetzt.
Das Gesetz zur Änderung des EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften bildet die Grundlage für die EU-konforme Modernisierung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Damit soll Wasserstoff künftig einen regulierten Netzzugang analog zum Gassektor erhalten, was bedeutet, dass Betreiber den Anschluss und Zugang zu ihren Leitungen gewähren müssen. Gaslieferanten müssen künftig ausweisen, ob sie erneuerbare, kohlenstoffarme oder fossile Gase liefern. Das gilt auch für Wasserstoff. Herkunftsnachweise sollen sicherstellen, dass Angaben zum Energieträgermix korrekt sind. Als ein zentrales Element der Reform gilt die neue Pflicht zu sogenannten Verteilernetzentwicklungsplänen. Damit soll die Netzplanung künftig stärker an dem tatsächlichen örtlichen Bedarf ausgerichtet werden. Netzbetreiber sollen diese Pläne gemeinsam mit Kommunen und Landesbehörden erarbeiten.
Die Bundesregierung will so vermeiden, dass Gasnetze zu schnell stillgelegt werden. Der Entwurf schreibt ausdrücklich keine Pflicht zum Rückbau vor. Stattdessen sollen bestehende Leitungen weiter genutzt oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Nur wenn eine Nutzung dauerhaft entfällt und keine andere Verwendung möglich ist, soll der Rückbau erfolgen.
Außerdem sieht die Reform eine stärkere Verantwortung der Kommunen für die Netzplanung vor. Die Verteilernetzentwicklungspläne müssen von den Ländern oder der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Netzplanung stärker als bisher mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird.
Der Bundestag will den Gesetzentwurf am Donnerstag in erster Lesung debattieren.