Kein Anlass für Grundinstandsetzung der Schleuse Oldenburg
Berlin: (hib/HAU) Sowohl die massive Konstruktion als auch die Verschlüsse an der Schleuse Oldenburg geben laut Bundesregierung derzeit keinen Anlass für eine Grundinstandsetzung oder einen Neubau der Anlage. Das sei das Ergebnis regelmäßiger Bauwerksinspektionen sowie einer durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) im Jahr 2019 erstellten Zustandsprognose, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/5304) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5037).
Bei den in den Jahren 2017 und 2024 durchgeführten Bauwerksprüfungen sei ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt worden, teilt die Regierung mit: Eine ausreichende Kippsicherheit der Nordwand der Schleuse Oldenburg habe sich nicht nachweisen lassen. Daher sei eine Verstärkung der Nordwand als Sanierungsmaßnahme im Jahr 2017 durchgeführt worden, was Baukosten in Höhe von 600.000 Euro verursacht habe. „Danach wurden sämtliche Einschränkungen aufgehoben“, heißt es in der Antwort. Seit 2015 seien an der Schleuse Oldenburg keine außerplanmäßigen Betriebsunterbrechungen aufgetreten.