21.04.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 322/2026

Regierung verteidigt Armutsbericht gegen Kritik

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/5375) auf eine Kleine Anfrage (21/4827) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Methoden zur Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts. Die Abgeordneten hatten in der Anfrage kritisiert, dass der aktuelle Bericht den Anspruch, eine faktenbasierte und integrierte Betrachtung materieller Ressourcen, zentraler Lebenslagen und sozialer Mobilität zu liefern sowie die Ableitung umfassender politischer Handlungsbedarfe, nur eingeschränkt erfülle.

Zur Erfassung von Reichtum erläutert die Regierung unter anderem: Diese folge einem Verständnis von „Reichtum“ als privilegierter Lebenssituation, mit der erhöhte Teilhabemöglichkeiten und Verwirklichungschancen verbunden seien. Diesem Ansatz folgend, würden weit überdurchschnittliche Teilhabemöglichkeiten und Verwirklichungschancen in den verschiedenen Dimensionen (Einkommen, Vermögen, Wohnen) gemäß den gebräuchlichen Operationalisierungen und Abgrenzungen in der Verteilungs- und Wohlfahrtsforschung untersucht.

Da auch in der Forschung keine allgemein akzeptierte Definition von „Reichtum“ existiere, verzichte die Bundesregierung darauf, eine eigenständige Definition vorzunehmen, zumal aufgrund des Verständnisses von „Reichtum“ als notwendig multidimensional zu analysierendem Phänomen auch das Problem der Datenverfügbarkeit gegeben sei. „Die Vielschichtigkeit von 'Reichtum' zeigt sich auch im Indikatorentableau des Armuts- und Reichtumsberichts“, heißt es in der Antwort weiter.