Praxis der Inobhutnahmen
Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2024 haben Jugendämter nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung in insgesamt 2.762 Fällen (2023: 2.360) eine Kindeswohlgefährdung mit Hinweisen auf sexuelle Gewalt festgestellt. Davon lebten die betroffenen Minderjährigen in 83 (2023: 76) Fällen in einer Pflegefamilie, in 190 (2023: 176) in einer Einrichtung mit Betreuung sowie in 61 (2023: 29) Fällen „in einer sonstigen Einrichtung“. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/5374) auf eine Kleine Anfrage (21/5086) der AfD-Fraktion.
„Ob es sich um eine Unterbringung im Rahmen einer Inobhutnahme handelte, wird von der Statistik nicht erfasst. Nur in einem Teil der Fälle ging die Gefahr von Pflegeeltern beziehungsweise Mitarbeitenden aus. Möglich ist auch, dass zum Beispiel Gleichaltrige oder auch die Herkunftseltern diejenigen waren, von denen die Gefahr ausging“, schreibt die Regierung weiter und verweist bei einem Großteil der Fragen zu Inobhutnahmen auf öffentlich zugängliche Statistiken.