21.04.2026 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 323/2026

Keine Angaben zur operativen Tätigkeit des BND

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (21/5373) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5148) zur operativen Erforderlichkeit zusätzlicher Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND), dass sie „nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen“ einige Fragen nicht beantworten könne.

Die Fraktion wollte unter anderem wissen, in welchen typischen Einsatz- oder Lagekonstellationen die derzeitigen gesetzlichen Befugnisse des BND nicht ausreichen, um seinen gesetzlichen Auftrag wirksam zu erfüllen. Sie fragte zudem, ob es in den vergangenen fünf Jahren Fälle gab, in denen der BND aus rechtlichen Gründen nicht operativ tätig werden konnte, obwohl dies aus nachrichtendienstlicher Sicht als erforderlich eingeschätzt wurde.

Dies seien Fragen, die „in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls“ berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden könnten, argumentiert die Bundesregierung. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung werde durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählten. Eine Offenlegung der angefragten Informationen und Auskünfte würde die konkrete Gefahr bergen, dass Einzelheiten zu „in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten und Methodiken“ des BND bekannt würden, heißt es weiter. Sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure könnten Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen, Methodiken und Fähigkeiten des BND ziehen, was „folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung und Analysefähigkeit“ zur Folge haben könnte. Letztlich könnte nach Regierungsangaben der gesetzliche Auftrag des BND - die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind - nicht mehr sachgerecht erfüllt werden.