21.04.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 323/2026

Zugang zum EU-Zuckermarkt durch Zollquoten begrenzt

Berlin: (hib/MIS) Die Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission und des Thünen-Instituts für das EU-MERCOSUR-Abkommen weisen darauf hin, dass der EU-Zuckermarkt grundsätzlich geschützt bleibt. „Der Marktzugang in die EU wird dabei weiterhin durch Quoten begrenzt“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/5372) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5122). Die Quoten für Brasilien und Paraguay entsprächen etwa 1,1 Prozent der EU-Zuckererzeugung der Jahre 2024/2025 sowie rund 1,4 Prozent des EU-Verbrauchs. „Der EU-Markt kann diese Mengen ohne Marktverwerfungen absorbieren.“

Wegen der nachvollziehbaren Sorgen der Landwirtinnen und Landwirte in der EU habe die Europäische Kommission flankierende Maßnahmen im Agrarbereich vorgesehen. Wie die Bundesregierung im Weiteren erklärt, gehört zu den Maßnahmen unter anderen die kürzlich verabschiedete Verordnung (EU) 2026/687 über die Durchführung der bilateralen Schutzklausel in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-MERCOSUR-Abkommens. Diese Verordnung werde noch im April dieses Jahres, also noch vor der vorläufigen Anwendung des Abkommens, in Kraft treten, heißt es in der Antwort. Die Verordnung werde bestimmten Branchen der europäischen Landwirtschaft, inklusive der Zuckerbranche, zusätzlich zu den begrenzten Zollquoten noch mehr Schutz bieten.