21.04.2026 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 323/2026

Linke thematisiert völkerrechtliches Gewaltverbot

Berlin: (hib/AHE) Nach einer völkerrechtlichen Bewertung der Bundesregierung von staatlicher Gewaltanwendung erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/5247). Die Bundesregierung soll unter anderem zur Abgrenzung von grundsätzlich verbotener Gewalt nach Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta und zulässiger militärischer Gewalt aufgrund von Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta oder eines Mandats des UN-Sicherheitsrates Stellung nehmen. Gefragt wird auch nach der völkerrechtlichen Zulässigkeit humanitärer Interventionen ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates und der Gefahr der Umgehung des staatlichen Gewaltverbots durch eine Instrumentalisierung solcher Interventionen.