22.04.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 325/2026

Altersgrenze von Anwaltsnotaren

Berlin: (hib/STO) Um die Altersgrenze von Anwaltsnotaren geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5337) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5057). Darin schrieb die Fraktion, das Bundesverfassungsgericht habe mit Urteil vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) die „starre Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare als unvereinbar mit der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes“ erklärt.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, hat sie in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen Gesetzentwurf zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats erarbeitet, der am 25. März 2026 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Nach den dort neu vorgesehenen Paragrafen 48b und 48c der Bundesnotarordnung solle die Amtszeit eines Anwaltsnotars, der das 70. Lebensjahr vollendet hat, unter bestimmten Bedingungen zwei Mal um jeweils drei Jahre verlängert werden können.