Noch keine Einzelheiten zum Umbau von „Demokratie leben!“
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung macht derzeit keine Angaben darüber, wie sie im Einzelnen die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für 2027 umbauen will. Als Begründung nennt sie in einer Antwort (21/5411) auf eine Kleine Anfrage (21/4932) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen sei.
Das Programm werde aber, wie angekündigt, im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. Die Programmbereiche „Innovationsprojekte“ sowie „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ würden zum 31. Dezember 2026 auslaufen; die Ergebnisse gesichert. „Zukünftig gibt es die vier Handlungsebenen Kommune, Land, Bund und digitaler Raum“, so die Regierung.
Sie erläutert darüber hinaus: „Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene. Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Die Bundesregierung ist ausgehend hiervon verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Die Bewilligung von Förderungen hat sich an diesem Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung zu orientieren.“