22.04.2026 Inneres — Antwort — hib 330/2026

Informationsaustausch im Rahmen des „Haber-Verfahrens“

Berlin: (hib/STO) Um den Informationsaustausch zwischen Bundesministerien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten „Haber-Verfahrens“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5406) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4634). Darin schreibt die Fraktion, dass das Bundesinnenministerium (BMI) seit 2004 allen Bundesministerien mit dem Haber-Verfahren die Möglichkeit anbiete, „zivilgesellschaftliche Projekte, deren Projektträger sowie die dahinterstehenden natürlichen Personen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überprüfen zu lassen“.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, dient das Haber-Verfahren der „Prävention von missbräuchlicher Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische und terroristische Organisationen und Personen“. Sie sei verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen aller Phänomenbereiche, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Aus dieser Verpflichtung heraus habe das BMI bereits in der 14. Legislaturperiode allen Ressorts angeboten, im Rahmen ihrer in eigener Zuständigkeit zu treffenden Förderentscheidungen auch vorhandene Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden beizuziehen.

„Ob und in welchem Umfang die Ressorts von dem Angebot des BMI Gebrauch machen, entscheiden sie deshalb eigenständig anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls“, heißt es in der Antwort weiter. Danach meldete das BfV im Zeitraum von 2017 bis 2025 zu insgesamt 302 Organisationen und natürlichen Personen zurück, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. In insgesamt 165 Fällen erteilte das BfV im genannten Zeitraum laut Vorlage schriftlich weitergehende Informationen zu angefragten Organisationen und natürlichen Personen.

„Zu allen genannten 165 Fällen wurden weitergehende Informationen an das BMI weitergegeben“, schreibt die Bundesregierung des Weiteren. In jeweils einem Fall seien weitergehende Informationen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erteilt worden.