Nach Urteil: AfD will Correctiv gGmbH Förderung streichen
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen - Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken“ (21/5488) vorgelegt. Darin fordert sie, „jegliche institutionelle oder projektbezogene Bundesförderung der Correctiv gGmbH einzustellen“. Der Antrag soll am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals im Bundestag beraten werden.
Zur Begründung verweist die Fraktion auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 über eine Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen die Correctiv gGmbH. Gegenstand des Verfahrens waren zwei Artikel über das sogenannte „Potsdamer Treffen“. Das Gericht untersagte darin drei Aussagen über das Treffen, darunter die Formulierung: „Es bleiben zurück: [...] Ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen.“
Das Urteil betreffe „nicht lediglich eine untergeordnete presseethische oder presserechtliche Einzelfrage“, sondern berühre „den Kern öffentlicher Meinungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in dem Antrag. Die Veröffentlichung habe die Öffentlichkeit getäuscht und „auf Grundlage von Desinformation einen der größten Proteste im Nachkriegsdeutschland“ ausgelöst.
Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion neben dem Förderstopp auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen, Projekte, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen entsprechende Behauptungen übernommen oder verbreitet haben. Zudem solle darauf hingewirkt werden, dass solche Darstellungen künftig nicht weiterverbreitet werden.