24.04.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 344/2026

Regeln für Plattformbeschäftigte sind in Arbeit

Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet derzeit den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in nationales Recht. Die Umsetzungsfrist endet am 2. Dezember 2026. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5454) auf eine Kleine Anfrage (21/5124) der AfD-Fraktion, in der diese nach den Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten gefragt hatte.

Die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit sehe in Artikel 3 vor, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen in Bezug auf die von Arbeitsplattformen beauftragten Subunternehmer ergreifen. Das BMAS prüfe im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Regelung zu Subunternehmern alle in Betracht kommenden Maßnahmen. „Dazu gehört grundsätzlich auch ein Direktanstellungsgebot“, schreibt die Regierung weiter.