24.04.2026 Verkehr — Antwort — hib 345/2026

Vorschläge aus der Verbändeanhörung zur Bürokratiebelastung

Berlin: (hib/HAU) Der Vorschlag 83101 der Verbändeanhörung zur Bürokratiebelastung im Frühjahr 2023 hatte laut Bundesregierung „keine gesetzlichen Änderungen zum Gegenstand“. Das geht aus der Antwort (21/5368) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5079) hervor. Die Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage auf die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführten Verbändeabfrage Bezug genommen. Unter dem Vorschlag 83101 - „Fördermittelbeantragung, Bezuschlagung und Reporting im Bereich öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur“ - sei dabei eine Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert worden. Die Abgeordneten wollten nun wissen, warum der Vorschlag seitens der Bundesregierung nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) aufgenommen wurde.

Der Vorschlag 83101 habe sich spezifisch auf die Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bezogen, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung habe zu den drei Punkten des Vorschlags in dem Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge ausführlich Stellung genommen. Ergänzend werde zu Punkt drei des Vorschlags („Berichtspflichten reduzieren, jährliches Reporting, Datenschnittstelle für automatisiertes Reporting“) darauf hingewiesen, dass für Nutzende der „Online-Plattform für die Berichterstattung aller geförderten Ladestationen des Bundesförderprogramms Ladeinfrastruktur“ (OBELISöffentlich) mittlerweile die Möglichkeit bestehe, mit der Programmierschnittstelle OBELISdeutschlandnetz die Betriebsdaten automatisiert zu übermitteln. Mit dieser Implementierung entfalle die halbjährlich wiederkehrende manuelle Übermittlung der Daten, heißt es in der Antwort.