Fragen zu fehlerhaften Heilmittelverordnungen
Berlin: (hib/PK) Mit der Arbeit der Heilmittelerbringer befasst sich die Grünen-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/5470). Heilmittelerbringer seien verpflichtet, ärztliche und zahnärztliche Heilmittelverordnungen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Würden Verordnungen von den gesetzlichen Krankenkassen als fehlerhaft oder unvollständig bewertet, könne dies zu Kürzungen der Vergütung (Retaxationen) führen. In solchen Fällen würden bereits erbrachte Leistungen ganz oder teilweise nicht erstattet.
Rückmeldungen aus der Versorgungspraxis zeigten, dass fehlerhafte oder unvollständige Verordnungen weiterhin in erheblichem Umfang vorkommen und deren Korrektur für Heilmittelerbringer mit einem beträchtlichen administrativen Aufwand verbunden sei. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Erkenntnisse über die Häufigkeit formaler oder inhaltlicher Fehler bei Heilmittelverordnungen vorliegen und wie viele Heilmittelverordnungen jährlich aufgrund solcher Fehler korrigiert werden müssen.