27.04.2026
Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 348/2026
Bericht zu Wettbewerbsbeschränkungen
Berlin: (hib/NKI) Der Bericht gemäß Paragraf 19a Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegt als Unterrichtung (21/5449(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung vor.
Diese Dokumentation evaluiert die Erfahrungen mit der 2021 eingeführten Vorschrift über die Aufsicht von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung (ÜMÜB) für den Wettbewerb. Das Bundeskartellamt hat in der Zeit gegen die fünf großen Digitalunternehmen Alphabet/Google, Amazon, Apple, Meta und Microsoft entsprechende Verfahren gegen Wettbewerbsgefährdung eingeleitet. Die Möglichkeit dazu wurde durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahr 2021 möglich.