27.04.2026 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 348/2026

Erleichterungen für Presseunternehmen

Berlin: (hib/NKI) Zeitungs- und Zeitschriftenverlage können zwar Kooperationen eingehen, um die Pressevielfalt zu sichern, allerdings dürfen kartellrechtlichen Grenzen wie redaktionelle Zusammenlegungen oder Preisabsprachen dabei nicht überschritten werden.

Das ist im „Bericht gemäß Paragraf 30 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ nachzulesen, der als Unterrichtung (21/5450(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung vorliegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie evaluiert die in Paragraf 30 Absatz 2b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Regelungen, die sogenannte Presserechenklausel und die Sanierungsfusion. Der Bericht analysiert die Erfahrungen der letzten fünf Jahre mit diesen Vorschriften. Die erleichterten Kooperationsmöglichkeiten hätten sich angesichts der dem Bundeskartellrecht bekannt gewordenen Fälle vor allem auf regionale Kooperationen vielfach ausgewirkt, „hier insbesondere beim regional geprägten Bereich der Tageszeitungen“, heißt es in dem Bericht.

In welchem Ausmaß die Erweiterung der kartellrechtlichen Spielräume zur Stärkung der wirtschaftlichen Grundlage der Presseverlage im intermedialen Wettbewerb beigetragen habe, lasse sich jedoch nur schwerlich quantifizieren - dies gerade auch angesichts der Selbstveranlagung der Unternehmen bei der Prüfung der Kartellrechtskonformität ihrer Vereinbarungen.