27.04.2026 Inneres — Anhörung — hib 351/2026

Anhörung zu Digitalisierung der Migrationsverwaltung

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) geht es am Montag, 4. Mai 2026, in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses. Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 800), Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de(Interner Link)) anzumelden.

Das „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“ (MDWG) soll einem verbesserten und beschleunigten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen im Migrationsbereich dienen. Zentraler Bestandteil der Regelungen ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind.

Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt. Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge zudem Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden.

Ferner soll laut Vorlage geregelt werden, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR wesentlich verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“.