27.04.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antwort — hib 351/2026

Details zu Ausgaben für Softwarelizenzen im Jahr 2025

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung gibt eingeschränkt Auskunft über den Einsatz von Software in Bundesbehörden und verweigert insbesondere bei sicherheitsrelevanten Behörden detaillierte Angaben unter Verweis auf das Staatswohl. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/5413(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/5006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Wie es in der Antwort heißt, könnten Angaben zu eingesetzten Software-Produkten, IT-Infrastrukturen und Dienstleistern sicherheitsrelevante Rückschlüsse ermöglichen. Deren Bekanntwerden könne „für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein“ oder diese gefährden.

Zugleich listet die Bundesregierung unter anderem Zahlen zu Ausgaben der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden für Softwarelizenzen auf: Im Haushaltsjahr 2025 habe etwa das Bundesfinanzministerium rund 253 Millionen Euro für Lizenzen ausgegeben, das Bundesinnenministerium rund 160 Millionen Euro und das Verteidigungsministerium etwa 94 Millionen Euro.

Auf die Frage nach Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Bundesregierung infolge möglicher Sperrungen von Windows-Konten aufgrund von US-Sanktionen schreibt die Bundesregierung, dass der Bundesclient „nicht auf Cloud-Diensten, die beispielsweise in der Microsoft-Azure-Cloud angeboten werden“ beruhe. Somit könnten Windows-Konten beim Bundesclient nicht gesperrt werden. Ziel sei es, in der unmittelbaren Bundesverwaltung den Bundesclient bis 2032 für 240.000 Arbeitsplätze bereitzustellen, schreibt die Bundesregierung weiter. Darüber hinaus werde zur Reduzierung der Abhängigkeit von proprietären Produkten die Weiterentwicklung von openDesk und die Bereitstellung für die Bundesverwaltung verfolgt.