Behandlung von Geschlechtsdysphorie
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verfolgt die nationale und internationale wissenschaftliche Diskussion zum Thema Geschlechtsdysphorie und Geschlechtsinkongruenz aufmerksam. Die Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung dieser Personengruppen liegt in Zuständigkeit der Selbstverwaltung. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/5505(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5111(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. In der Antwort heißt es unter anderem weiter: „Die S2k-Leitlinie 'Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung' (Stand 30. September 2024) geht ausführlich auf Diagnostik und Differentialdiagnostik assoziierter psychischer Gesundheitsprobleme bei Kindern und Jugendlichen ein und unterstützt damit die Entscheidungsfindung von Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen von weiteren Gesundheitsberufen und Patientinnen und Patienten für eine angemessene Versorgung.“