28.04.2026 Inneres — Antwort — hib 353/2026

Widerrufene Aufnahmezusagen für Afghanen

Berlin: (hib/STO) Widerrufene Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5182(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit Stand vom 7. April 2026 ist danach „in 66 Fällen (betrifft 294 Personen) aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan ein Aufhebungsverfahren mit einem Widerruf- oder Rücknahmebescheid abgeschlossen worden“.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, sind mit Stand 10. April 2026 im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan in 63 Fällen derzeit 117 Verfahren beim Verwaltungsgericht Ansbach und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof noch anhängig. „Soweit Entscheidungen durch die genannten bayerischen Gerichte ergingen, erfolgte in 63 Verfahren eine Zurückweisung oder teilweise Zurückweisung der Anträge gegen die Aufhebung der Aufnahmezusage und Beendigung der Unterstützung und in 68 Verfahren eine Stattgabe diesbezüglicher Anträge (Stand: 10. April 2026)“, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinausgehende statistische Angaben zu den formlosen Aufhebungen von Aufnahmeerklärungen in den übrigen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan liegen den Angaben zufolge nicht vor.