28.04.2026 Auswärtiges — Antrag — hib 354/2026

Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiter an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA) beteiligen und dafür wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Mit dem Antrag (21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung wird sich der Bundestag in der nächsten Woche am Donnerstag befassen.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentraler Auftrag von EUFOR ALTHEA bleibe die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Dieser Auftrag entspringe dem Dayton-Friedensabkommen von 1995.

Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina bewertet die Bundesregierung derzeit als stabil und kontrollierbar. Politisch bleibe die Lage hingegen volatil, das Land sei weiter von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) sowie die Blockadehaltung weiterer nationalistischer Akteure höhlen die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus.“

Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordere neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. „Die Blockadeanfälligkeit des politischen Systems, die geringe Resilienz der bosnisch-herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik machen Bosnien und Herzegowina auch für externe Einflussnahme und Destabilisierung anfällig“, schreibt die Bundesregierung. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sei auch das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen. Das Engagement Deutschlands und der EU richte sich daher auch darauf, die Resilienz des Landes zu stärken.

Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2795 (2025), die Gemeinsamen Aktion des Rates der EU von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung von 1995. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro.