Verweis auf Änderungen des Bundestags bei Riester-Reform
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (21/5524(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4898(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Reform der Altersvorsorge auf den im parlamentarischen Verfahren deutlich geänderten Gesetzentwurf (21/4088(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat. Die Fragesteller hatten in ihrer Vorbemerkung unter anderem das sogenannte Standardprodukt als unzureichend bezeichnet, ebenso den Kostendeckel von 1,5 Prozent.
Die Bundesregierung verweist nun darauf, dass der Bundestag die maximal zulässigen Kosten des Standardprodukts bei der Reform der Riester-Rente auf ein Prozent gesenkt hat. Außerdem erklärt sie, dass in der Beschlussfassung des Gesetzes „eine Verordnungsermächtigung zu einem Angebot von Standarddepot-Verträgen durch einen öffentlichen Träger aufgenommen“ sei.
Link zum Bericht über die zweite und dritte Lesung der Altersvorsorgereform: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/bundestag-verabschiedet-altersvorsorgereform(Externer Link)