29.04.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 356/2026

EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

Berlin: (hib/CHE) Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen, da die Regelungen die spezifischen Merkmale und Herausforderungen in der Plattformarbeit adressieren. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5577(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5242(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als federführendes Ressort für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit steht in fortlaufendem Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Zudem findet ein kontinuierlicher Austausch im Rahmen des Umsetzungsprozesses in der sogenannten Expert Group der Europäischen Kommission sowie thematischen Workshops der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit statt. Damit soll unter anderem eine einheitliche Umsetzung und Anwendung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit ermöglicht werden“, wie die Regierung weiter erläutert.