29.04.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 356/2026

Erhebung von Daten durch Auskunfteien

Berlin: (hib/CHE) Die Erhebung, Verarbeitung und Verwertung personenbezogener Daten durch Auskunfteien, einschließlich der Erstellung und Verwendung von Bonitätsscores, richten sich nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Bundesregierung liegen keine über die öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehenden Informationen vor. Die Prüfung und rechtliche Bewertung obliegt den dafür zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5240(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.