29.04.2026
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 356/2026
Erhebung von Daten durch Auskunfteien
Berlin: (hib/CHE) Die Erhebung, Verarbeitung und Verwertung personenbezogener Daten durch Auskunfteien, einschließlich der Erstellung und Verwendung von Bonitätsscores, richten sich nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Bundesregierung liegen keine über die öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehenden Informationen vor. Die Prüfung und rechtliche Bewertung obliegt den dafür zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5240(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.