29.04.2026 Inneres — Antwort — hib 357/2026

Erkenntnisse über die „Rote Hilfe e. V.“

Berlin: (hib/STO) Um die „Rote Hilfe e. V.“ (RH) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5221(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach ist die RH mit rund 14.400 Mitgliedern und bundesweit rund 50 Ortsgruppen „die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus“.

Primäres Betätigungsfeld der RH ist die Unterstützung linksextremistischer Straftäter sowohl im Strafverfahren als auch während der Haftzeit, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Sie biete ihnen politischen und sozialen Rückhalt und leiste juristische sowie finanzielle Unterstützung mit dem Ziel, das strafrechtliche Abschreckungspotenzial zu mindern.

„Die RH sorgt für eine bundesweite Vernetzung, sichert innerhalb der Szene den übergreifenden Zusammenhalt der unterschiedlichen Strömungen und bietet einen Legitimationsrahmen für die Begehung von Straf- und Gewalttaten“, heißt es in der Antwort ferner. Bei der Auswahl und Begründung der Unterstützungsfälle lasse sie erkennen, „dass sie die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt“.

Daneben versucht die RH der Vorlage zufolge, „durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Agitation Einfluss auf die Meinungsbildung zu nehmen und den Rechtsstaat zu delegitimieren, indem sie ihm einen ,repressiven Charakter' unterstellt und Gerichtsentscheidungen als politisch motivierte Klassenjustiz abwertet“. Innerhalb der linksextremistischen Szene und des mit ihr solidarischen Umfelds besitze sie einen hohen Bekanntheitsgrad und eine hohe Relevanz als Unterstützungsstruktur.