Umsetzung der Vorgaben zur Wolfsjagd
Berlin: (hib/MIS) Die Umsetzung der im neuen Bundesjagdgesetz (BJagdG) vorgesehenen Vorgaben zum Wolfsmanagement liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5578(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5222(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Nach Kenntnis der Bundesregierung sei dazu eine Änderung der jeweiligen Landesjagdgesetze nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Zudem betont die Bundesregierung, dass es keine spezifische Vorschrift im Bundesjagdgesetz gebe, die eine Umsetzungsfrist wie etwa bei EU-Richtlinien vorsieht. Die Pflicht zur Anpassung der Landesjagdgesetze, Verordnungen beziehungsweise Verwaltungsvorschriften leite sich aus der allgemeinen Pflicht zur Herstellung eines widerspruchsfreien Rechtszustands ab. Die Bundesregierung werde den Umsetzungsprozess aktiv über ein Bund-Länder-Fachgremium auf der Grundlage von Paragraf 22e Bundesjagdgesetz begleiten. Das Fachgremium soll der Ort sein, in dem auftretende Fragen gemeinsam mit den Ländern bearbeitet werden.