04.05.2026 Inneres — Antwort — hib 362/2026

Umgang mit Asylantragstellern mit etwaigem Terrorismus-Bezug

Berlin: (hib/STO) Der Umgang mit Asylanträgen von Personen mit möglicher Verbindung zu Terrororganisationen ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5628(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5028(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach stellen Asylverfahren in Deutschland von Personen mit Bezügen zum Terrorismus „ eine erhebliche sicherheitsrechtliche Herausforderung dar“.

Wie die Bundesregierung zugleich darlegt, sind Sicherheitsprüfungen fester Bestandteil des Asylprozesses. „Personen, bei denen schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass diese ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine sonstige schwerwiegende Straftat begangen haben, wird grundsätzlich kein internationaler Schutz gewährt“, heißt es in der Antwort weiter. Im Rahmen der Asylantragsprüfung werden entsprechende Sicherheitsbelange laut Bundesregierung unter Beteiligung der Sicherheitsbehörden überprüft.