05.05.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 364/2026

Förderung von arbeitnehmer- und arbeitgebernahen Verbänden

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kann die Fragen der AfD-Fraktion, welche Gewerkschaften, Arbeitnehmerverbände, Arbeitnehmerdachverbände oder mit ihnen verbundene Organisationen (insbesondere Stiftungen, Vereine, GmbHs, gGmbHs, sonstige Kapitalgesellschaften und Projektträger) seit 1. Januar 2010 durch Zuwendungen oder in Form von Aufträgen, Vergaben oder Leistungsvereinbarungen Bundesmittel erhalten haben, nicht beantworten. Das gleiche gelte für arbeitgebernahe Institutionen, schreibt die Regierung in einer Antwort (21/5614(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5219(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. „Dies würde eine Einzelfallprüfung sämtlicher Zuwendungen, Aufträge, Vergaben und Leistungsvereinbarungen erfordern, um festzustellen, ob der jeweilige Zuwendungsempfangende unter eine der genannten Kategorien fällt. Dabei umfasst der abgefragte Zeitraum einen erheblichen Umfang an Vorgängen“, schreibt die Regierung. Und weiter: „Insgesamt ist der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen daher aus Sicht der Bundesregierung unzumutbar und würde in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben gefährden, sodass diese Fragen ausnahmsweise nicht beantwortet werden können.“