05.05.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 365/2026

Einfuhren aus Mercosur-Staaten

Berlin: (hib/MIS) Der Bundesregierung liegen derzeit keine Informationen der amtlichen Überwachung der Länder über besondere Auffälligkeiten bei Kontrollen von Lebensmitteln und Futtermitteln aus den Mercosur-Staaten (Argentinien, Bolivien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort ( 21/5644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf die Kleine Anfrage (21/5153(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Alle aus Drittländern eingeführten Erzeugnisse müssten auch die Anforderungen der EU zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen vor Risiken erfüllen. Demnach seien die EU-Standards zur Produkt- und Lebensmittelsicherheit sowie zur Tier- und Pflanzengesundheit einzuhalten.

Wie die Bundesregierung hinzufügt, müssen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in die EU eingeführte Lebensmittel und Futtermittel, die in der EU in den Verkehr gebracht werden sollen, die entsprechenden Anforderungen des Lebensmittelrechts oder von der EU als zumindest gleichwertig anerkannte Bedingungen erfüllen oder aber, soweit ein besonderes Abkommen zwischen der EU und dem Ausfuhrland besteht, die darin enthaltenen Anforderungen. Die Verpflichtung zur vollumfänglichen Einhaltung der EU-SPS-Standards bezüglich Produkt- und Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit betreffe somit auch die aus Mercosur-Staaten in die EU verbrachten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, schreibt die Bundesregierung.