Bürokratieabbau: Details zu Vorschlag der Verbändeabfrage
Berlin: (hib/LBR) Die rechtliche Prüfung des Vorschlages 105101 aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau hat ergeben, dass die Rahmenbedingungen für Verfahrensverbesserungen durch untergesetzliche Maßnahmen geschaffen werden können. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/5622(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/4862(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion hervor.
Die Bundesregierung führt darin weiter aus, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein in vier Förderrichtlinien geregeltes Förderprogramm sei. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz sei laut Bundesregierung formal nicht der korrekte Ort, um Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen. Die Änderungen des Gesetzes haben allerdings indirekte Auswirkungen , unter anderem auch auf die BEG, da jetzt beispielsweise auf digitale Steuerbescheide zurückgegriffen werden könne, was die Prüfungen erleichtere und beschleunige, schreibt die Bundesregierung. Die Regierung setze sich für „einen nachhaltigen Abbau nicht notwendiger bürokratischer Strukturen“ ein, das betreffe auch die BEG, geht weiter aus der Antwort hervor. Mit der Heizungsförderung habe die Regierung einen wichtigen Schritt der Entlastung und Beschleunigung für die Bürger bereits umgesetzt.