Personalausweise ohne Aufdruck der Wohnanschrift
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen, bei einer zu entwickelnden neuen Generation von Personalausweisen auf den Aufdruck der Wohnanschrift zu verzichten. In der Sitzung am Montag verabschiedete der Ausschuss mit breiter Mehrheit die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium des Innern (BMI) „als Material“ zu überweisen.
Der Petent fordert den Bundestag auf, über die „Herstellung von Personalausweisen ohne Adresse“ nachzudenken und zu entscheiden. Zur Begründung wird in der öffentlichen Eingabe (ID 026050) darauf verwiesen, dass die auf dem Ausweis aufgedruckte Anschrift ein gewisses Gefahrenpotential berge, da es dadurch bei Entwendung des Schlüssels und des Personalausweises ein Leichtes sei, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl zu begehen.
Der Petitionsausschuss betont in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung, dass der auf dem Personalausweis aufgedruckten Anschrift eine sachliche Funktion zukomme. Sie solle dem Ausweisinhaber bei bestimmten Lebenssachverhalten der Erleichterung dienen, beispielsweise durch den Nachweis der Identität sowie der Meldeadresse bei Kontoeröffnungen, Telefon- oder Mietverträgen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass für den Personalausweis lediglich eine Besitzpflicht bestehe. „Wird das Ausweisdokument nicht benötigt, braucht es in der Regel nicht stets mitgeführt werden“, schreibt der Ausschuss. Weiterhin bestehe die Möglichkeit, sich mit einem Reisepass auszuweisen, der standardmäßig nur die Wohnortangabe enthält. Somit würde die konkrete Anschrift einer dritten Person, die unberechtigt in den Besitz des Ausweisdokuments gelangt, unbekannt bleiben.
Nichtdestotrotz sei anzuerkennen, „dass die aufgedruckte Anschrift nicht alternativlos ist und vielmehr andere Möglichkeiten bestehen, mit denen der Nachweis über die Wohnadresse erbracht werden kann“. In diesem Zusammenhang machen die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass das BMI an einer neuen Generation von Ausweisen arbeite und prüfe, „möglicherweise bei der Anschrift künftig auf den Aufdruck zu verzichten und zugleich zu gewährleisten, dass die im Chip gespeicherte Anschrift sicher und möglichst barrierearm ausgelesen werden kann“. Um zu gewährleisten, dass die Eingabe in diesem Prozess Beachtung findet, empfehle der Ausschuss die Materialüberweisung, heißt es in der Beschlussvorlage.
Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_12/_11/Petition_160988.nc.html(Externer Link)