06.05.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 371/2026

Förderstopp für Juristinnentag wegen Einsparungen

Berlin: (hib/CHE) Einspar- und Konsolidierungserfordernisse des Haushalts und die daher notwendige strengere Schwerpunktsetzung haben zur Ablehnung des Förderantrags für den 50. Feministischen Juristinnentag geführt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5665(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5259(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke.

„Es besteht auch nach langjähriger Förderpraxis kein Anspruch auf eine Förderung. Ein Anspruch auf Zuwendungen nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO), geregelt in Paragraf 23 und Paragraf 44 BHO, oder den Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben, besteht darüber hinaus ebenfalls nicht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Bundes, die im pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungsbehörde liegt“, erläutert die Bundesregierung.