Krankenhausplanung in der Verantwortung der Länder
Berlin: (hib/PK) Die Krankenhausreform hat nach Darstellung der Bundesregierung das Ziel, eine auf Dauer qualitativ hochwertige, flächendeckende und gleichzeitig effiziente medizinische Versorgung zu gewährleisten. Die Belange von ländlichen und strukturschwächeren Räumen würden dabei besonders berücksichtigt, heißt es in der Antwort (21/5647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5255(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Linksfraktion.
Die Krankenhausplanung und die Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung sind und bleiben den Angaben zufolge jedoch Aufgabe der Länder. Dies werde durch die Krankenhausreform nicht geändert. Die konkreten Auswirkungen der Reform hingen dann von den Planungsentscheidungen des jeweiligen Landes ab.