Pränataltest Thema im Gesundheitsausschuss
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat sich am Mittwoch mit dem fraktionsübergreifenden Antrag zugunsten eines Monitorings der Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) befasst. Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger, der den Antrag (21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit initiiert hat, erläuterte den Abgeordneten, worum es aus Sicht der Antragsteller geht. Ein gleichlautender Antrag war bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht worden, nach dem Bruch der Ampel-Koalition hatte es im Plenum aber keine Abstimmung mehr darüber gegeben.
Bei dem Test handele es sich um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für die Trisomien 13, 18 und 21 früh in der Schwangerschaft bestimmt werden könne, heißt es in dem Antrag, der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird.
Die Antragsteller befürchten, dass der Test unabhängig vom individuellen Risikoprofil so regelmäßig angewendet wird, dass es einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimesterscreening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden.
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft.