06.05.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 374/2026

Regierung will Kinder- und Jugendhilfe absichern

Berlin: (hib/CHE) Der Einsatz von Sicherheitsdiensten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und sonstigen betreuten Wohnformen gemäß SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) ist Aufgabe der Jugendbehörden in den Ländern. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5669(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5309(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke.

„Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu dem Einsatz von Security-Unternehmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor, die über allgemein zugängliche Berichterstattungen in der Presse hinausgehen. Insbesondere weist die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik geführte Personalstatistik für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe keine diesbezüglichen Daten aus. Die Personalstatistik ermöglicht eine Auswertung nach Berufsausbildungsabschlüssen des pädagogischen und des Verwaltungspersonals. Daten zum Einsatz von Sicherheitsdiensten sieht die Statistik nicht vor“, schreibt die Regierung.

Sie betont in der Antwort ferner, dass ihr die Herausforderungen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wegen des Fachkräfte- und Platzmangels bewusst seien. „Ebenso ist der Bundesregierung bekannt, dass Unterstützungsbedarfe von jungen Menschen mit hoher Komplexität zunehmen und die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor der Herausforderung stehen, dass ein Mangel an geeigneten Plätzen besteht. Die Absicherung der Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe ist daher prioritäres Ziel der Bundesregierung“, heißt es in der Antwort.