06.05.2026 Verkehr — Ausschuss — hib 376/2026

Neue Vorschriften für Flaggen, Schiffsregister und Fischerei

Berlin: (hib/AW) Das Schiffsregister soll zukünftig für jedermann im Internet einsehbar sein. Der Verkehrsausschuss billigte am Mittwoch einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften“ (21/3948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ohne Gegenstimmen. Die Oppositionsfraktionen der AfD, von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken enthielten sich der Stimme. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag abschließend über die Gesetzesvorlage abstimmen.

Zudem legt das Gesetz im Seefischereirecht fest, dass die Inhaber einer Fanglizenz mit Wohnsitz im Ausland eine Person im Inland benennen müssen, damit die Fischereiverwaltung gegebenenfalls eine Handhabe gegen Fanglizenzinhaber hat, die das Fischereirecht verletzen. Zudem soll die Schwere eines Verstoßes gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union zukünftig in der nationalen Verstoßdatei festgehalten werden. Mit den Änderungen werden unionsrechtliche Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt.

Mit einer Änderung im Flaggenrecht wird zudem festgelegt, dass Deutsche mit Wohnsitz im Ausland das Recht zum Führen einer Bundesflagge an ihrem Wasserfahrzeug eingeräumt wird, wenn sie eine beauftragte Person im Inland benennen.