06.05.2026 Menschenrechte und humanitäre Hilfe — Ausschuss — hib 380/2026

Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention

Berlin: (hib/SAS) Nach dem Besuch einer Expertengruppe des Europarats zur Prüfung des Umsetzungstands der Istanbul-Konvention in Deutschland haben Vertreterinnen der Bundesregierung am Mittwoch den Menschenrechtsausschuss über erste Ergebnisse und Rückmeldungen informiert. Ein umfassender Bericht der Expertengruppe Grevio (Group of experts on action against violence against women and domestic violence) soll im November veröffentlicht werden.

Die Istanbul-Konvention ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Im Oktober 2017 wurde das Übereinkommen in Deutschland ratifiziert, es trat am 1. Februar 2018 in Kraft.

Die zwei Vertreterinnen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verwiesen im Ausschuss zunächst auf den im vergangenen Oktober von Deutschland für die erste Evaluierungsrunde eingereichten Staatenbericht. Dieser Bericht habe deutliche Fortschritte Deutschlands im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf allen staatlichen Ebenen gezeigt. Die Grevio-Experten hätten bei ihrem Besuch insbesondere die Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle sowie die Festlegung von Schwerpunkten für die einzelnen Ressorts gewürdigt, berichteten die BMBFSFJ-Mitarbeiterinnen. Erstmals gebe es eine Struktur zur Umsetzung der Istanbul-Konvention innerhalb der Regierung.

Weitere Fortschritte seien die Schaffung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die Durchführung einer Dunkelfeldstudie sowie der Beschluss des Gewalthilfegesetzes, das zum ersten Mal einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen schaffe.

Darüber hinausgehende Regelungen, um Frauen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen, seien in Arbeit: Hier nannten die BMBFSFJ-Mitarbeiterinnen die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell, über die der Bundestag diese Woche abschließend berate, und die Gesetzentwürfe zur Reform des Kindschafts- und Sorgerechts sowie gegen digitale Gewalt, die im Ressort von Bundesjustizministerin Hubig erarbeitet würden. Die vor 15 Jahren verabschiedete Istanbul-Konvention enthalte zwar keine Regelungen gegen digitale Gewalt, dafür aber die europäische Gewaltschutzrichtlinie, so eine Vertreterin der Bundesregierung auf Nachfrage der SPD-Fraktion. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einheitlichen Mindeststandards bei der Kriminalisierung von (Cyber-) Gewalt, Zwangsehen und Genitalverstümmelung. Das werde ein Schwerpunkt sein, so die BMBFSFJ-Vertreterin. Außerdem in Vorbereitung sei ein Fahrplan für Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention von Gewalt.

Handlungsbedarf hätten die Grevio-Experten auch mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, bei der Verbesserung der Datenlage und der Beschäftigung mit dem Thema Schulung Training gesehen, berichteten die BMBFSFJ-Vertreterinnen.

Die Unionsfraktion fragte nach der Datenerhebung bei Femiziden, die von der Grevio-Kommission bei einem früheren Besuch kritisiert worden war. Was werde hier heute unternommen? Zur Antwort gaben die Vertreterinnen der Bundesregierung an, dass weiterhin eine einheitliche Definition fehle, was ein Femizid sei. Eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz sei aber damit befasst, sodass darauf aufbauend Daten erhoben werden könnten. Ein Ergebnis solle bis Ende des Jahres vorliegen.

Ein Vertreter der AfD kritisierte, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ vorsehe, dass die von Gewalt betroffenen Frau selbst den Antrag auf eine elektronische Fußfessel stellen müsse. Komme der Täter aus der Familie laste ein hoher psychischer Druck auf dem Opfer. Die Gefahr bestehe, dass Frauen den Antrag nicht stellten oder einen bereits gestellten Antrag unter Druck wieder zurückzögen. Es sollten daher eher Gerichte diesen Opferschutz anordnen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, was die Bundesregierung zum Schutz besonders vulnerabler Frauen und Mädchen, wie etwa Geflüchteten, tue. Wie stelle sie sicher, dass die, die etwa in Erstaufnahmeeinrichtungen von Gewalt betroffen seien, Zugang zu Gewaltschutz bekämen? Darauf antworteten die Regierungsvertreterinnen, dass der Schutz vulnerabler Gruppen, zu denen auch behinderte Frauen gehörten, Teil von Gewaltschutzstrategie und Gewalthilfegesetz sei.

Die Linke monierte die weiterhin fehlenden Plätze in Frauenhäusern und fragte nach der Finanzierung des Ausbaus von Frauenhäusern. Die BMBFSFJ-Vertreterinnen entgegneten, dass die Zahl der fehlenden Plätze nicht beziffert werden könne, solange die Bedarfsplanung der Länder nicht vorliege. Die Bundesregierung habe zwar, um den Unterstützungsbeitrag des Bundes abschätzen zu können, bereits eine Studie in Auftrag gegeben, aber auch diese habe die fehlenden Frauenhausplätze nicht errechnen können.