Grüne: Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden
Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll ein Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankert werden. In ihrem entsprechenden Gesetzentwurf (21/5694(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verweisen die Grünen darauf, dass ein solcher Anspruch bislang auf Bundesebene gesetzlich nicht geregelt sei. So habe der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 entschieden, dass der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden - im konkreten Fall gegenüber dem Bundesnachrichtendienst - nicht auf das entsprechende Landespressegesetz gestützt werden könne. Grundsätzlich müssten aber alle, die sich in ihrer Eigenschaft als publizistisch Tätige auf Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes berufen können, in den Genuss des Auskunftsanspruchs kommen.
Mit dem Gesetz sollen die Behörden des Bundes im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit verpflichtet werden, den Vertretern der Medien „die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen“. Das Auskunftsrecht soll zu ermittelnde oder zu beschaffende Informationen umfassen, soweit diese mit zumutbarem Aufwand bereitgestellt werden können. Auskünfte sollen von Seiten der Behörden nur dann verweigert werden können, wenn dadurch die „die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Gerichts-, Bußgeld- oder Disziplinar-Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte“, gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften oder öffentliche oder schutzwürdige private Interessen verletzt würden.
Der Auskunftsanspruch der Medien gegenüber dem Staat sei ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit, argumentieren die Grünen in ihrer Gesetzesvorlage. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche die in Artikel 5 Grundgesetz garantierte Pressefreiheit von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung. Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetze die Medien in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wirksam wahrzunehmen.