Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften
Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine branchenspezifischen Erkenntnisse über Häufigkeit und Art arbeitsbedingter Erkrankungen und Gesundheitsgefährdungen bei Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft vor. Das schreibt sie in einer Antwort (21/5704(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5056(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Bundesregierung verweist ferner auf bestehende, vom Bund geförderte Beratungsangebote. So berate unter anderem das Informationsangebot 'Faire Mobilität' des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Beschäftigte aus anderen EU-Mitgliedstaaten in ihrer Herkunftssprache zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Auch Saisonarbeitskräfte könnten das Angebot in Anspruch nehmen. Der DGB habe für das Jahr 2025 gemäß Paragraf 31 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) Bundesmittel in Höhe von knapp vier Millionen Euro erhalten. „Darüber hinaus fördert die Bundesregierung mit dem Beratungsangebot 'Faire Integration' die arbeits- und sozialrechtliche Beratung von Drittstaatsangehörigen“, heißt es in der Antwort weiter.
Innerhalb der Bundesregierung prüfe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fortlaufend, wie Saisonarbeitskräfte in bestehende und geplante Strategien sowie Aktionspläne zu fairen Arbeitsbedingungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gleichstellung und Antidiskriminierung angemessen berücksichtigt werden könnten.