11.05.2026 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 391/2026

Aktuell 57 Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung führt aktuell in 57 Ländern Projekte im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft durch, darunter in Brasilien, Marokko und Syrien. Diese leisteten einen Beitrag zu Kernthemen des Bundesministerums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wie nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Ausbildung und Beschäftigung sowie Klima und Energie, schreibt sie in einer Antwort (21/5693(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5147(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Als große Export- und Industrienation sei Deutschland verstärkt auf verlässliche Partnerschaften angewiesen, „zum Beispiel bei der Energieversorgung, beim Zugang zu kritischen Rohstoffen und für neue Handels- und Investitionsmöglichkeiten sowie beim Werben um qualifizierte Fachkräfte“, führt sie darin aus.

Voraussetzung für die Attraktivität Deutschlands als Partner sei der Erhalt und weitere Ausbau seiner Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten. Das BMZ mache die wirtschaftliche Zusammenarbeit daher zu einem Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit und gestalte Partnerschaften im gegenseitigen Interesse, „von denen Partnerländer und die deutsche und europäische Wirtschaft gleichermaßen profitieren, “durch die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen, die Stärkung nachhaltiger und verlässlicher Lieferketten und die Steigerung lokaler Wertschöpfung und Beschäftigung in den Partnerländern„.

Die Umsetzung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft werde im Rahmen der politischen Steuerung sowie in der Programmumsetzung und im regelmäßigen Dialog mit Akteuren der Wirtschaft “kontinuierlich überprüft und wenn nötig angepasst„, betont die Bundesregierung. Die Einbindung der Wirtschaft in die Entwicklungspolitik stellt ihr zufolge in erster Linie ein Angebot an die Privatwirtschaft dar. Dabei finde eine enge Abstimmung zwischen den betroffenen Bundesministerien statt, um das Angebot für Deutschland, Europa und die Partnerländer “wechselseitig vorteilhaft„ zu verbessern. Die deutsche Entwicklungspolitik werbe dafür, dass die Angebote wahrgenommen werden.