Schleuserkriminalität als Einnahmequelle der OK
Berlin: (hib/STO) Schleuserkriminalität als Einnahmequelle organisierter krimineller Netzwerke ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5743(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5472(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Jahr 2024 erzielten Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) danach gemäß dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 einen kriminellen Ertrag von 798,8 Millionen Euro. Dabei entfielen 54,9 Millionen Euro auf den Bereich der Schleusungskriminalität, wie die Bundesregierung ausführt.
Zugleich schreibt sie in der Vorlage, dass die Vermögensabschöpfung neben der Kriminalprävention und der „konsequenten Sanktionierung des strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung im Allgemeinen und der Bekämpfung der internationalen Schleusungskriminalität im Besonderen“ bilde. In nahezu allen Ermittlungsverfahren im Deliktsbereich Schleusungskriminalität würden auch Finanzermittlungen geführt. „Im Berichtsjahr 2024 konnten Vermögenswerte in Höhe von 39,6 Millionen Euro sichergestellt werden“, heißt es in der Antwort des Weiteren.