Verhandlungen über neuen „Pakt für den Rechtsstaat“
Berlin: (hib/STO) Ein neuer „Pakt für den Rechtsstaat“ mit den Ländern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5730(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5403(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach ist laut dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode der Abschluss eines solchem Paktes geplant. „In diesem Zuge sollen in den Jahren 2027 bis 2029 neben 210 Millionen Euro für die Digitalisierung weitere 240 Millionen Euro für die personelle Stärkung der Justiz bereitgestellt werden“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Verhandlungen mit den Ländern zu den Modalitäten des geplanten Pakts dauern den Angaben zufolge noch an.
„Im Rahmen des (ersten) Pakts für den Rechtsstaat 2018 hat der Bund den Ländern insgesamt 220 Millionen Euro für den Aufbau von 2.000 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur Verfügung gestellt“, heißt es in der Antwort ferner. Die Mittel seien den Ländern in zwei Tranchen von jeweils 110 Millionen Euro (2019 und 2021) bereitgestellt worden. In den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 stelle der Bund „in der sogenannten Digitalisierungsinitiative für die Justiz bis zu 200 Millionen Euro, also jährlich etwa 50 Millionen Euro, für die weitere Digitalisierung der Justiz bereit“.